Wie ist die baurechtliche Situation bei der Aufstellung von Tiny Houses (on wheels)
Du willst gerne in Freiheit und Unabhängigkeit in deinem eigenen Tiny House leben?
Aber ist die Aufstellung eines Tiny House auf der grünen Wiese oder in wilder Natur überhaupt möglich?
Wenn du einen schönen Platz zum Aufstellen deines Tiny House gefunden hast, darfst du nicht einfach im Außenbereich wohnen (Stichwort: Landschaftsschutzgebiet). Auch im unbebauten Innenbereich der Stadt darfst du nur rein theoretisch dein Tiny House aufstellen. Denn in Deutschland musst du dich an das Bauplanungsrecht und an das Bauordnungsrecht halten. So muss zum Beispiel die Erschließung des Grundstücks gesichert sein. Das heißt, das Grundstück muss durch eine Straße und an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen sein. Das reine Vorhandensein der Anschlussmöglichkeit reicht nicht aus (Stichwort: Anschluss- und Benutzungszwang).
Auch dann, wenn du zum Beispiel die öffentliche Abwasserentsorgung später mit deinem Tiny House gar nicht nutzt.
Selbst wenn du bereits ein privates Grundstück besitzt, musst du trotzdem eine Stellplatzgenehmigung beantragen. Es kann dann immer noch zu einigen Auflagen durch die Gemeinde kommen.
Bei Zweifeln ist es daher besser, sich vorher an eine fachkundige Stelle zu wenden. Das kann die Baurechtsbehörde oder ein ARCHITEKT sein.
Was muss beachtet werden, um ein Tiny House legal zu bauen bzw. aufzustellen?
Tiny Houses (on wheels) werden als bauliche Anlage gewertet, wenn du länger als 4 Monate darin wohnst bzw. sie als Ersatz für ein Wohngebäude dienen.
Dabei ist es egal, ob sie auf dem Anhänger oder auf dem Boden stehen. Das liegt daran, dass zum Beispiel, wie oben bereits erwähnt, die nötige Infrastruktur geschaffen werden muss.
Jedes Wohngebäude, auch ein Tiny House, muss nach den Landesbauordnungen gewisse grundlegende Anforderungen erfüllen. Außerdem benötigt jedes Bauvorhaben eine Anzahl an Unterlagen, die entweder zwingend (Stichwort: Bauvorlageberechtigung) oder auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden müssen (Stichwort: Kenntnisgabeverfahren).
Welche Nachweise auch bei Verfahrensfreiheit vorliegen müssen, steht in den jeweiligen Landesbauordnungen. Auf jeden Fall sind das der Standsicherheitsnachweis und der Wärmeschutznachweis, wenn das Gebäude zu Wohnzwecken dient.
Da Tiny Houses meist überwiegend aus Holz gebaut werden, ist auch der Punkt Blitzschutzanlagen usw. überaus wichtig.
Auf welchen Grundstücken das Tiny House gebaut bzw. aufgestellt werden darf, ist im örtlichen Flächennutzungsplan sowie, soweit vorhanden, im Bebauungsplan unter den Vorgaben der Baunutzungsverordnung ersichtlich. Das Grundstück muss sich im Innenbereich befinden und erschlossen sein.
Wie das Tiny House in äußerlicher Erscheinung und in den Abmessungen beschaffen sein muss, ist im örtlichen Bebauungsplan oder in der Ortsgestaltungssatzung vorgegeben.
Fazit:
Durch die Nutzung des Tiny House in seiner vorgesehenen Bestimmung wird es zum Gebäude.
Tiny Houses (on wheels) können zwar eine autarke Wohnform ohne Flächenversiegelung sein. Dennoch ist die Aufstellung eines Tiny House in Deutschland dauerhaft und legal an Vorschriften gebunden. Das Grundstück im Außenbereich bzw. in der wilden Natur zu finden, um dort zu leben, ist relativ unwahrscheinlich. Im Innenbereich in einem Tiny House zu wohnen ist möglich, wenn man die passende Baulücke dafür findet.
Hast du bereits ein Grundstück gefunden? Prima! Dann stelle – Hier – die Bauvoranfrage oder den Bauantrag zusammen mit einem Architekten bei deiner Gemeinde oder Stadt.